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Härtefallhilfen Energie für kleine und mittlere Unternehmen auf den Weg gebracht

Der rheinland-pfälzische Ministerrat hat der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern zur Härtefallhilfe Energie für kleine und mittlere Unternehmen zugestimmt. „Mit der Härtefallhilfe Energie unterstützen wir die kleinen und mittleren Unternehmen in Rheinland-Pfalz, die von den steigenden Energiekosten besonders betroffen waren und sind“, betonte die rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt.

Das Programm richtet sich zunächst an Unternehmen, die im Jahr 2022 aufgrund gestiegener Energiekosten ein negatives Betriebsergebnis (EBITDA), mindestens eine Verdreifachung der Energiekosten gegenüber dem Vorjahreszeitraum und eine Energieintensität von mindestens sechs Prozent aufweisen.

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten, die ihren Sitz in Rheinland-Pfalz haben. Die Unternehmen können gefördert werden, wenn die Energiekosten im letzten Jahr um mindestens das Dreifache gestiegen sind oder der operative Verlust mindestens 5.000 Euro betrug. „Die Mindestschadensgrenze von 5.000 Euro stellt sicher, dass die knappen Mittel für die Härtefallhilfen KMU bei den Unternehmen ankommen, die tatsächlich eine Hilfe benötigen“, sagte Schmitt.

„Wichtig war mir auch, dass wir in Rheinland-Pfalz energieträgerübergreifend fördern können. Gerade im ländlichen Raum spielen Heizöl und Pellets als Energieträger für die Unternehmen eine besondere Rolle“, betonte Ministerin Schmitt und ergänzte: „Diese Förderung ist notwendig. Langfristig müssen wir uns aber auf wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für Unternehmen konzentrieren. Wirtschaftlich tragbare Energiepreise gehören dazu. Uns muss klar sein: Starke, innovative und leistungsfähige Unternehmen sind die Basis für einen handlungsfähigen Staat.“

In Rheinland-Pfalz hat die Härtefallförderung Energie für den Mittelstand zunächst einen Schwerpunkt im Jahr 2022. Für ein mögliches Förderprogramm im laufenden Jahr sollen zunächst die Erfahrungen mit der Energiepreisbremse des Bundes abgewartet werden.

Anträge können voraussichtlich im Laufe des Monats März bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz gestellt werden. Allerdings ist das Land Rheinland-Pfalz - wie auch die anderen Bundesländer - hier auf den Bund angewiesen, da es sich um Mittel aus dem Fonds zur Stabilisierung der Wirtschaft handelt, die einem strengen parlamentarischen Freigabesystem unterliegen.

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