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Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können sich auch 2023  Beratungsleistungen bezuschussen lassen: Mit einer neuen Förderrichtlinie führt das Bundeswirtschaftsministerium das Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ fort. Jedes Unternehmen kann Förderung für zwei Beratungen pro Jahr beantragen. Der Fördersatz beträgt 50 Prozent (maximal 1.750 Euro) oder 80 Prozent (maximal 2.800 Euro) der Kosten. Schwerpunkte der Beratungen sollen in der Gleichstellung der Geschlechter, Nichtdiskriminierung sowie ökologischer Nachhaltigkeit liegen.

Ziel des Bundesprogramms „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ ist, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken. Um dies zu erreichen können sich Unternehmen von qualifizierten Beraterinnen und Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen. Die entstehenden Kosten werden durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss durch das Förderprogramm reduziert.

Das Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und den Europäischen Sozialfonds Plus gefördert.

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