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Förderprogramm „Implementierung betrieblicher Innovationen – IBI“

Mit dem neuen Förderprogramm werden kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen, einschließlich Beherbergungsbetriebe, bei der Einführung betrieblicher Innovationen unterstützt.

Gefördert werden Investitionsvorhaben, die für die antragstellenden Unternehmen eine technologische Transformation bzw. die Digitalisierung von Produktionsverfahren und Geschäftsmodellen darstellen. 

Zuwendungen werden grundsätzlich für Vorhaben gewährt, die innerhalb von 36 Monaten durchgeführt (beendet) werden.

Die Zuschusshöhe für einzelne Vorhaben liegt bei 50.000 € bis maximal 5 Millionen € pro Betrieb. Betriebe erhalten je nach Größe 10 Prozent (mittlere Unternehmen) bis 20 Prozent (kleine Unternehmen) an Zuschüsse. Das Förderprogramm steht flächendeckend im gesamten Landesgebiet zur Verfügung.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Förderprogramm für alle gewerbliche kleine und mittlere Unternehmen, auch Beherbergung
  • Landesweites Programm (keine Fördergebiete)
  • Vorgaben bezüglich der Produkt- / Prozessinnovation bzw. des Digitalisierungspotenzials (Einbindung eines Sachverständigen)
  • Zuschüsse bis zu 20 % möglich
  • Direkte Antragstellung bei der ISB
  • Von einer Förderung ausgenommen sind z. B. Bauhauptgewerbe, Einzelhandel, Gastronomie, Camping und Ferienwohnungen

Weiter Informationen und die Ansprechpartner erhalten Sie über diesen Link! 

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