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Zinsgünstige Kredite für gemeinnützige Organisationen und Unternehmen

Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) vergibt zinsgünstige Kredite für Betriebsmittel und Investitionen an gemeinnützige Organisationen und Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der andauernden Corona-Krise 2020 in Rheinland-Pfalz.

Die Kredite werden für die Hausbanken vollständig mit einer Haftungsfreistellung versehen, was diesen die Kreditvergabe erleichtert. Das Risiko übernehmen die KfW mit 80 Prozent und das Land Rheinland-Pfalz mit 20 Prozent. 

Förderfähig sind alle Betriebsmittel und Investitionen sowie Gehälter, Löhne oder Honorare für freie Mitarbeiter. Den Kredit in Höhe von bis zu 800.000 Euro können gemeinnützige Organisationen und Unternehmen beantragen, die seit mindestens 1. Januar 2019 am Markt aktiv sind und Ende vergangenen Jahres geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen konnten. Die lange Kreditlaufzeit von knapp zehn Jahren und fast zwei tilgungsfreie Anlaufjahre erleichtern die Rückzahlung des Kredites.

Bis Ende November dieses Jahres kann der Corona Soforthilfe Kredit für gemeinnützige Organisationen beantragt werden.

Weitere Allgemeine Angaben zum Förderprogramm finden Sie hier!

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