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Überbrückungshilfe IV kann ab sofort beantragt werden

Die rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt begrüßt, dass ab sofort Anträge für die Überbrückungshilfe IV gestellt werden können. Wirklich wichtig sei, dass die Antragssteller schon mit dem Einreichen des Antrags im Regelfall auch eine Abschlagszahlung von bis zu 50% des beantragten Zuschusses erhalten.

Mit der Überbrückungshilfe IV unterstützt die Bundesregierung auch weiterhin Unternehmen, Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro im Jahr 2020 sowie Start-ups, die bis zum 30. September 2021 gegründet wurden, im Zeitraum von Januar 2022 bis März 2022. Die Bedingungen entsprechen weitgehend denjenigen der Überbrückungshilfe III Plus.

Besonders betroffene Unternehmen, wie die Reise-, Kultur- und Veranstaltungsbranche, können darüber hinaus zusätzliche Förderungen beantragen. Unternehmen, die infolge von Corona-Regelungen wegen Unwirtschaftlichkeit freiwillig geschlossen haben, können zeitlich befristet zunächst vom 1. bis 31. Januar 2022 Überbrückungshilfe IV beantragen.

Weitere Informationen

Anträge können seit dem 7. Januar 2022 ausschließlich über prüfende Dritte  gestellt werden. Die Antragsfrist für Erstanträge endet am 30. April 2022.

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