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Reform des Transparenzregisters wird zu höheren Transparenzpflichten für Unternehmen führen

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Transparenzregisters sieht die Abschaffung der Meldefiktion vor, durch die bislang die meisten Unternehmen von Meldepflichten befreit sind, sofern sich die Informationen zu den wirtschaftlich Berechtigten beispielsweise aus dem Handelsregister oder einer Gesellschafterliste ergeben.

Hintergrund ist die von der Europäischen Union in ihrer Geldwäscherichtlinie geforderte Vernetzung der einzelnen Register der Mitgliedsstaaten. Bislang existiert das deutsche Transparenzregister als sog. Auffangregister. Darin sind Eintragungen zu wirtschaftlich Berechtigten nur enthalten, wenn sich diese Angaben nicht aus anderen Registern (Handelsregister, Partnerschaftsregister, Genossenschaftsregister, Vereinsregister, Unternehmensregister) ergeben.
Die geplante Umstellung auf ein Vollregister führt dazu, dass alle Unternehmen, außer den GbR, ihre wirtschaftlich Berechtigten aktiv an das Transparenzregister melden müssen.

Das Gesetz soll am 1.8.2021 in Kraft treten.

Da Verstöße gegen die Transparenzvorschriften mit einem Bußgeld geahndet werden können, sollten Unternehmen ihre Daten auf Vollständigkeit und Aktualität hin überprüfen. Das Transparenzregister wird vom Bundesanzeiger-Verlag betrieben.

Transparenzregister

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