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Novemberhilfe – Verfahren der Abschlagszahlung steht

Seit dem 25.11.2020 können Unternehmen und Solo-Selbständige die Novemberhilfe des Bundes beantragen. Das Antragsportal mit weitergehenden Informationen findet sich unter Überbrückungshilfe für Unternehmen und Solo-Selbständige.

Da die einzelnen Regelungen sehr spezifisch und differenziert sind, wird vor Antragstellung unbedingt die gründliche Lektüre der umfassenden Erläuterungen des Antragsportals empfohlen.
Solo-Selbständige können (müssen aber nicht) Zuschüsse von höchsten 5.000 Euro direkt – ohne Einbeziehung so genannter prüfender Dritter (Steuerberater/Wirtschaftsprüfer/Rechtsanwälte) – beantragen. Die Anträge sollen zum überwiegenden Teil automatisiert geprüft, bewilligt und direkt aus der Bundeskasse ausgezahlt werden.

Nicht-Soloselbständige (sowie Solo-Selbständige, die mehr als 5.000 Euro Zuschuss beantragen) müssen Anträge über prüfende Dritte stellen. Die prüfenden Dritten verwenden dazu ebenfalls das Antragsportal des Bundes. Bei diesen Anträgen erfolgt eine automatisierte Abschlagszahlung über die Bundeskasse von 50 % der beantragten Summe, höchstens jedoch 10.000 Euro.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die in eine der folgenden drei Kategorien fallen:

  1. Direkt betroffene Unternehmen: Alle Unternehmen, die auf Grundlage der erlassenen Schließungsverordnungen der Länder in Folge des Beschlusses der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 28. Oktober 2020 den Geschäftsbetrieb einstellen mussten.
  2. Indirekt betroffene Unternehmen: Unternehmen, die nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt betroffenen Unternehmen erzielen.
  3. Über Dritte betroffene Unternehmen: Unternehmen, die regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze im Auftrag direkt von den Maßnahmen betroffener Unternehmen über Dritte (zum Beispiel Veranstaltungsagenturen) erzielen. Diese Unternehmen müssen zudem zweifelsfrei nachweisen, dass sie wegen der Schließungsverordnungen einen Umsatzeinbruch von mehr als 80 Prozent im November 2020 erleiden.
Am 25.11. wurde zudem in der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder beschlossen, die Novemberhilfe in den Dezember hinein zu verlängern.

Weitere Informationen finden Sie hier! 

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