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Förderung von Weiterbildungen durch das Qualifizierungschancengesetz

Das Bundesarbeitsministerium geht davon aus, dass bis 2025 in etwa 1,3 Millionen Arbeitsplätze durch Automatisierung und technologischen Fortschritt verschwinden werden. Gleichzeitig entstehen 2,1 Millionen neue Jobs. Mit dem neuen Qualifizierungsschancengesetz sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dabei unterstützt werden, ihre Kompetenzen zu erweitern und sich für den Wandel zu wappnen.

Vorrangig bleiben die Unternehmen und die Beschäftigten selbst verantwortlich für die Weiterqualifizierung. Neu ist: Einen Teil der Weiterbildungskosten kann nun die Bundesagentur für Arbeit übernehmen. Voraussetzung: Es müssen Kenntnisse und Fähigkeiten erworben werden, die über eine Anpassungsfortbildung hinausgehen.

Die Arbeitgeber erhalten  Lohnkostenzuschüsse, wenn sie ihre Beschäftigten während der Weiterbildung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freistellen. Die Kostenbeteiligung der Arbeitgeber richtet sich nach der Betriebsgröße - größere Unternehmen müssen sich stärker beteiligen als kleine oder mittlere Unternehmen. Weiterbildungskosten für Beschäftigte in Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern können bis zu 100 Prozent gefördert werden. Bei kleinen und mittleren Unternehmen sind bis zu 50 Prozent Zuschuss möglich.

Welche Möglichkeiten es gibt, lesen Sie hier!

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