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Förderung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Unternehmen

Mit dem KfW-Förderprogramm 441 bezuschusst das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) den Erwerb und die Errichtung neuer und nicht öffentlich zugänglicher Ladestationen bis 22 kW Ladeleistung einschließlich erforderlicher Nebenarbeiten und Netzanschluss.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die wirtschaftlich tätig sind. Es werden bis zu 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben bezuschusst, jedoch nicht mehr als 900 Euro pro Ladepunkt. Der maximale Zuschuss beträgt 45.000 Euro pro Standort.

Fördermittelanträge können noch bis zum 31.12.2022 gestellt werden. 

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