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Förderung von Innovationsassistentinnen und -assistenten in kleinen und mittleren Unternehmen

Mit einem eigenen Förderprogramm für kleine und mittlere Unternehmen aus  Rheinland-Pfalz will das Land dazu beitragen, deren Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit durch Technologie- und Wissenstransfer zu verbessern.

Gefördert wird die Neueinstellung und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von Personen als Innovationsassistentinnen und -assistenten, die ein Hochschulstudium mit naturwissenschaftlich-technischer Ausrichtung abgeschlossen haben. Als Einsatzbereiche dienen konkrete Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die den Kategorien industrielle Forschung und/oder experimentelle Entwicklung zugeordnet werden können.

Die Förderung erfolgt als Projektförderung durch die Gewährung von nicht rückzahlbaren Zuschüssen. D.h. in Abhängigkeit von der Größe des antragstellenden Unternehmens werden für den Zeitraum von bis zu 24 Monaten monatliche Festbeträge (Zuschüsse) für die Beschäftigung von Innovationsassistentinnen und -assistenten gewährt. Die monatlichen Höchstbeträge bei Vollzeitbeschäftigung sind für

Kleine Unternehmen: 2.100 Euro
Mittlere Unternehmen: 1.750 Euro

Das Programm wird durch die Investitions- und Strukturbank verwaltet. Weitere Informationen sowie die Antragsunterlagen finden Sie hier!

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