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Förderprogramm "go-digital" für kleine und mittlere Unternehmen

Mit dem Programm "go-digital" unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Handwerksbetriebe dabei, die eigene Digitalisierung auf drei Feldern voranzutreiben: IT-Sicherheit, Digitale Markterschließung und Digitalisierte Geschäftsprozesse.

Die zunehmende Digitalisierung des gesamten Geschäftsalltags ist aktuell eine der größten Herausforderungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und das Handwerk. Die digitale Transformation betrifft alle Branchen und Geschäftsbereiche. Um sich im Wettbewerb nachhaltig behaupten zu können, ist es jedoch wichtig, die Digitalisierung in allen Geschäftsprozessen im Unternehmen fest zu etablieren.

Hier setzt das Förderprogramm "go-digital" an: Mit seinen drei Modulen "IT-Sicherheit", "Digitale Markterschließung" und "Digitalisierte Geschäftsprozesse" richtet sich "go-digital" gezielt an kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und an das Handwerk. Praxiswirksam bietet das Programm Beratungsleistungen, um mit den technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen im Bereich Online-Handel, Digitalisierung des Geschäftsalltags und dem steigenden Sicherheitsbedarf bei der digitalen Vernetzung Schritt zu halten.

Um KMU und Handwerk in bürokratischen Erfordernissen zu entlasten, übernehmen autorisierte Beratungsunternehmen die Antragstellung für die Förderung. Sie sind nicht nur für die Antragstellung und die Beratungsleistung selbst zuständig, sondern auch für die Abrechnung und die Verwendungsnachweisprüfung.

Kriterien für zu fördernde Unternehmen:

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks mit technologischem Potenzial
    • Beschäftigung von weniger als 100 Mitarbeitern
    • Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme des Vorjahres von höchstens 20 Millionen Euro
    • Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
    • Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung
  • Kriterien an Beratungsunternehmen für eine Autorisierung:
    • Fachliche Expertise
    • Wirtschaftliche Stabilität
    • Gewähr einer wettbewerbsneutralen Beratung
    • Bezug zu kleinbetrieblichen Beratungsklientel
    • Zusammenarbeit mit (Fach-) Hochschulen und Forschungseinrichtungen
    • Erfüllung und Gewährleistung der Qualitätsstandards
  • Wie hoch ist die Förderung?
    Gefördert werden Beratungsleistungen in einem ausgewählten Hauptmodul mit gegebenenfalls erforderlichen Nebenmodulen mit einem Fördersatz von 50 Prozent auf einen maximalen Beratertagesatz von 1.100 Euro. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Tage in einem Zeitraum von einem halben Jahr.

Weitere Informationen: www.bmwi-go-digital.de

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