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Fachkräfteeinwanderung beim Vorliegen konkreter Arbeitsverträge wird erleichtert

Arbeitgeber, die einer ausländischen Fachkraft einen konkreten Arbeitsvertrag anbieten, können mit dem beschleunigten Fachkräfteverfahren die Rekrutierungsprozesse abkürzen, soweit sie sich von der Fachkraft für die notwendigen Verwaltungsverfahren bevollmächtigen lassen.

In diesem Fall schließen die Arbeitgeber eine Vereinbarung mit der zuständigen kommunalen Ausländerbehörde und erhalten damit die Zusicherung kurzer Bearbeitungsfristen durch alle beteiligten Behörden (Auslandsvertretung, Bundesagentur für Arbeit, zuständige Stelle für die Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen). Die Ausländerbehörde ist der zentrale Ansprechpartner des Arbeitgebers, sie berät und koordiniert und erteilt bei Vorliegen aller Voraussetzungen die Zustimmung zur Einreise der Fachkraft. Für das beschleunigte Fachkräfteverfahren fällt eine Gebühr von 411 Euro an, hinzu kommen 75 Euro Gebühr für das Visum und ggf. eine berufsspezifische Gebühr für die Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikationen. Weitere Informationen sind laufend hier zu finden!

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