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Corona-Überbrückungshilfe des Bundes ist am 10. Juli gestartet!

Um den finanziellen Folgen der Corona-Pandemie entgegenzuwirken, hat der Bund weitere Mittel für kleine und mittelständische Unternehmen in Aussicht gestellt.

Zuschüsse können für die Monate Juni, Juli und August 2020 beantragt werden.

Antragsberechtigt sind kleine und mittelständische Unternehmen und Organisationen aus allen Wirtschaftsbereichen, soweit sie sich nicht für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds qualifizieren, Soloselbstständige, selbstständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb, gemeinnützige Unternehmen und Organisationen, die dauerhaft wirtschaftlich am Markt tätig sind.

Die Antragstellung erfolgt über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer und erstmals in einem vollständig digitalisierten Verfahren.

Weitere Informationen finden Sie hier!

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