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Corona-Neustarthilfe des Bundes seit dem 16. Februar zu beantragen!

Mit der Neustarthilfe werden Soloselbstständige unterstützt, deren wirtschaftliche Tätigkeit im Förderzeitraum 1. Januar 2021 bis 30. Juni 2021 Corona-bedingt eingeschränkt ist. Sie ergänzt die bestehenden Sicherungssysteme, wie zum Beispiel die Grundsicherung. Die Neustarthilfe wird nicht auf die Leistungen der Grundsicherung angerechnet.

Anträge können seit dem 16. Februar 2021 über das zentrale Portal gestellt werden.

Weitere Informationen

Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 7.500 Euro und wird in einem Betrag ausgezahlt. Sie besteht aus einmalig 50 Prozent eines sechsmonatigen Referenzumsatzes, der auf Basis des Jahresumsatzes 2019 berechnet wird. Dies gilt als ein Vorschuss und eine Endabrechnung ist bis zum 31. Dezember 2021 zu erstellen. 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zentrale Hotline des Bundes unter 030 120021034. Darüber hinaus hat der Bund häufige Fragen und Antworten in einer Übersicht zusammengefasst.

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