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BAFA fördert Beratungsleistungen für Corona-betroffene KMU

Am 3. April 2020 ist eine modifizierte Richtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows für Corona-betroffene Unternehmen in Kraft getreten.

Ab sofort können Anträge für Beratungen, die bis zu einem Beratungswert von 4.000,00 Euro für Corona-betroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich Freiberufler ohne Eigenanteil gefördert werden, beim BAFA gestellt werden.

Nach der bestehenden Richtlinie sind bei allen Modulen ausschließlich konzeptionelle, individuelle Beratungsleistungen förderfähig. Reine Fördermittelberatungen sind hier nicht zulässig und können nicht gefördert werden.

Die Beratung nach dem neuen Modul muss sich auf die durch die Corona-Krise hervorgerufenen wirtschaftlichen Schwierigkeiten beziehen. KMU, die schon vorher in wirtschaftlichen Schwierigkeiten waren, können hier nicht gefördert werden.

Nähere Informationen – insbesondere zur Antragstellung

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