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Förderprogramm für Unternehmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz

Rheinland-pfälzische Unternehmen werden durch ein neues Förderprogramm bei der Steigerung ihrer Energie- und Ressourceneffizienz unterstützt. Die Förderungen sollen zur Verringerung von Treibhausgasemissionen, Materialverbrauch und Abfallaufkommen beitragen. Gefördert werden Investitionsvorhaben, die zu einer dauerhaften Steigerung der Energieeffizienz von mindestens 20% oder Ressourceneffizienz von mindesten 10% führen. Die erwartete Einsparung ist durch einen Sachverständigen zu berechnen und zu bestätigen. Die Förderung erfolgt als (nicht rückzahlbarer) Investitionszuschuss in Höhe des Fördersatzes von bis zu 25%. Der Mindestzuschussbetrag zum Bewilligungszeitpunkt liegt bei 20.000 Euro (förderfähige Kosten mindestens 80.000 Euro)

Wer wird gefördert?

Gefördert werden gewerbliche rheinland-pfälzische Unternehmen einschließlich Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe.

Nicht förderfähig sind: Land- und Forstwirtschaft, soweit nicht Verarbeitung oder Vermarktung, Aquakultur, Fischerei, Krankenhäuser, Kliniken, Sanatorien, Altenpflegeheime oder ähnliche Einrichtungen sowie Dienstleister, die entsprechende Leistungen ambulant erbringen, Campingplätze und Ferienwohnungen, Unternehmen in Schwierigkeiten.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Investitionsvorhaben, die, bezogen auf die jeweilige Maßnahme, zu einer dauerhaften Steigerung der Energieeffizienz um mindestens 20 % oder sonstigen Ressourceneffizienz um mindestens 10 % führen. In der Regel werden nur Vorhaben mit einem geplanten Mindesteinsparvolumen von jährlich 40 t CO2 gefördert. Die erwartete Einsparung ist durch eine Sachverständige oder einen Sachverständigen zu berechnen und zu bestätigen.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als (nicht rückzahlbarer) Investitionszuschuss in Höhe des Förderhöchstsatzes von bis zu 25 %. Der Mindestzuschussbetrag zum Bewilligungszeitpunkt liegt bei 20.000 EUR (förderfähige Kosten mindestens 80.000 EUR).

Zuwendungen werden grundsätzlich nur für Vorhaben gewährt, die innerhalb von 36 Monaten durchgeführt (beendet) werden.

Die Förderung erfolgt als De-minimis Beihilfe. Die Höchstgrenze von maximal 200.000 Euro innerhalb von drei Steuerjahren ist zu beachten.

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