Sozialpädagogischen Begleitung von Auszubildenden
Unternehmen zusammenbringen

PAP Rhein-Hunsrück: PersonalAustauschProjekt

PersonalAustauschProjekt (PAP) Rhein-Hunsrück

Das PersonalAustauschProjekt (PAP) Rhein-Hunsrück ist ein gemeinsames Angebot des Regionalrates Wirtschaft und der PEBEMA.com, Roger E. Jäckle Personal- und Berufsmanagement. Ziel ist es, Unternehmen mit zeitweiligem Personalüberhang bzw. -bedarf zusammenzubringen, was mittels einer eigenen Internetplattform ermöglicht wird.

Was ist Personalaustausch?

Unternehmen, die einen befristeten Personalüberhang bzw. –bedarf haben, tauschen Ihre Mitarbeiter untereinander aus. Dadurch können der Personalbedarf und die Personalkosten an die Auftragslage angepasst werden. Kurzarbeit und betriebsbedingte Kündigungen werden reduziert.

Was macht den Personalaustausch für den Unternehmer interessant?

Immer stärkere Auftragsschwankungen erfordern vom Unternehmer ein Höchstmaß an Flexibilität. Der Personalaustausch bietet dem Unternehmer die Möglichkeit, flexibler auf Auftragsanfragen reagieren zu können und bei Personalüberschüssen durch die Verleihung seiner Angestellten die Personalkosten zu senken.

Was sind die Ziele des Personalaustausches?

Ziele sind die Beschäftigungserhaltung und die Vermeidung von Kurzarbeit.

Welche Unternehmen können teilnehmen?

Alle Unternehmen, die einen Mitarbeiterbestand von weniger als 50 Angestellten haben.

Welche gesetzlichen Bestimmungen sind zu beachten?

AÜG §1 (1) (2): Keiner Erlaubnis bedarf ein Arbeitgeber, wenn er zur Vermeidung von Kurzarbeit oder Entlassungen, einen Arbeitnehmer einem anderen Arbeitgeber bis zur Dauer von 12 Monaten überlässt. Die Überlassung muss der Bundesagentur für Arbeit angezeigt werden. Der Arbeitnehmer muss sein Einverständnis schriftlich bestätigen.

Wie funktioniert der Austausch?

Die Mitgliederunternehmen können, nach Bezahlung des Mitgliederbeitrages, ihre Personalangebote bzw. Personalgesuche über die Kooperationspartner Regionalrat Wirtschaft Rhein-Hunsrück oder PEBEMA.com, in dem eigens zu diesem Zweck gebildeten Netzwerk, veröffentlichen lassen. Jedes Mitglied kann sich danach über Angebot und Nachfrage informieren.

Hat das Mitglied ein interessantes Angebot gefunden, wendet es sich an einen der Kooperationspartner, um die Kontaktdaten zu erhalten. Für die weitere Abwicklung des Austausches setzt es sich direkt mit dem anderen Mitgliedsunternehmen in Verbindung. Die Kooperationspartner unterstützen die Mitglieder durch Informationen und Empfehlungen beim Ablauf des Austausches.

Was kostet die Mitgliedschaft?

Für die Mitgliedschaft in unserem Unternehmerforum wird eine geringe Jahresgebühr erhoben. Diese dient zum Unterhalt unseres Netzwerkes und zur Deckung des administrativen Aufwandes.

Was Kostet die erfolgreiche Vermittlung?

Nach der Vermittlung eines geeigneten Mitarbeiters erheben wir ein geringes Vermittlungshonorar. Die Höhe dieses Betrages hängt von der Qualifikation und der Leihdauer des Mitarbeiters ab und wird im Vorfeld festgelgt.

Was Sie noch wissen sollten:

  • Ablauf bei Krankheit oder Unfall:
    Das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers bleibt unberührt. Demnach trägt das entleihende Unternehmen das Krankheitsrisiko. Bei einem Unfall haftet die Berufsgenossenschaft.
  • Haftung im Schadenfall:
    Verursacht der ausgeliehene Arbeitnehmer einen Schaden, so haftet der Entleiher.
  • Einverständnis des Arbeitnehmers:
    Der Arbeitnehmer muss dem Austausch schriftlich zustimmen.
  • Arbeitsverhältnis:
    Der Arbeitnehmer wird lediglich ausgeliehen. An seinen vertraglichen Vereinbarungen ändert sich nichts. Der verleihende Betrieb bleibt weiterhin Arbeitgeber und ist für die Erfüllung der Arbeitgeberpflichten verantwortlich.
  • Abwerbeverbot:
    Zwischen den beiden Arbeitgebern wird ein schriftliches Abwerbeverbot vereinbart.

Was wir für Sie tun:

Der Regionalrat Wirtschaft und die Firma PEBEMA.com unterstützen die Teilnehmer durch die Betreibung und die tägliche Aktualisierung des Netzwerkes. Der Ablauf des Austausches wird durch die Beratung bzw. vorgefertigte Standard-Formular-/Vertragsempfehlungen unterstützt. Hierbei handelt es sich ausschließlich um Empfehlungen. Für die Regelung der Abläufe und die Abwicklung sind die Mitglieder eigenverantwortlich.

Sollte es zu Unstimmigkeiten der Mitglieder kommen (im Speziellen im Bereich der Gehaltsüberweisung des Entleihbetriebes oder des Abwerbeverbotes) können diese, nach Kenntnisnahme der Kooperationspartner, umgehend aus dem Netzwerk ausgeschlossen werden.

Welche Vorteile haben Sie durch das PAP Rhein-Hunsrück?

Verleiher:
Unternehmen mit einem zeitlich begrenzten Personalüberschuss können durch die Verleihung Ihrer Arbeitnehmer Kurzarbeit oder sogar betriebsbedingte Kündigungen verhindern. Die Gehälter der entliehenen Mitarbeiter werden durch den Entleiher erstattet und führen dadurch zu einer Reduzierung der Personalkosten. Qualifizierte Mitarbeiter bleiben dem Unternehmen langfristig erhalten. Die Loyalität wird durch das Angebot einer Kündigungs-/Kurzarbeitsalternative gesteigert. Die Mitarbeiter erhalten sich Ihre Fachkenntnisse und können diese, durch das Kennenlernen anderer Arbeitsmethoden und –Abläufe, erweitern. Sie haben die Möglichkeit neue Anregungen und Erfahrungen zu sammeln.

Entleiher (Im Vergleich zu Leiharbeitern):
Bei den entliehenen Mitarbeitern handelt es sich ausschließlich um branchenerfahrene, fachkundige Arbeitskräfte, die einer sehr kurzen Einarbeitungszeit bedürfen. Die Mitarbeiter können durch individuelle Fähigkeiten und Kenntnisse zur Entwicklung von neuen Arbeitstechniken beitragen. Die Personalkosten sind bei spezialisierten Arbeitskräften geringer.

Arbeitnehmer:
Durch den Personalaustausch können Kurzarbeit oder sogar betriebsbedingte Kündigungen vermieden werden. Der Unternehmer signalisiert seinen Mitarbeitern, durch das Angebot von Alternativen, dessen Wertschätzung und steigert damit das Sicherheits- und Wertgefühl. Der entliehene Mitarbeiter hat die Möglichkeit, durch das Kennenlernen von anderen Arbeitsweisen, seine Fachkompetenz zu steigern.

Durch unser PAP Rhein-Hunsrück schaffen wir für alle beteiligten Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine echte WIN-WIN SITUATION.

Welche Risiken hat der Personalaustausch?

  • Abwerbung durch den entleihenden Betrieb:
    Ein loyaler Mitarbeiter ist sich der Vorteile in seinem angestammten Betrieb bewusst und wird nicht dazu neigen seinen Arbeitgeber zu wechseln, denn er kennt ja die Gepflogenheiten und die Vorzüge seines angestammten Betriebes und wird sich aus Sicherheitsgründen nicht umorientieren wollen.
  • Bekanntgabe von Betriebsinterna:
    Der loyale Mitarbeiter will wieder in seinen angestammten Betrieb zurückkehren und wird deshalb dessen Marktposition nicht gefährden wollen.
  • „outing“ des verleihenden Unternehmens:
    - Alle Daten im Netzwerk sind selbstverständlich ohne Angaben von Namen und Ort.
    - Jeder Verleiher kann auch einmal in die Situation kommen einen Personalbedarf zu haben.
    - Die Anmeldung von Kurzarbeit bzw. eine betriebsbedingte Kündigung wäre dann ebenfalls als „outing“ anzusehen.

Bitte bedenken Sie:
Die Alternativen zum Personalaustausch sind in den meisten Fällen die Kurzarbeit oder die betriebsbedingte Kündigung!

Kontakt und Mitgliedsantrag

Regionalrat Wirtschaft Rhein-Hunsrück e.V.
Koblenzer Str. 3
55469 Simmern

Telefon: +49 (6761) 97039 -7
Fax: +49 (6761) 97039 -9
E-Mail: info@rhein-hunsrueck.de

Roger E. Jäckle
Oberstraße 14
55569 Simmern

Telefon: +49 (6761) 9675784
Fax: +49 (6761) 9675785
Mobil: +49 (163) 5111861
E-Mail: r.jaeckle@pebema.com
Internet: www.pebema.com