§ 11
Beschlussfassung des Vorstandes
Der Vorstand ist beschlussfähig , wenn alle Mitglieder eingeladen sind und mindestens
die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Der Vorstand entscheidet mit einfacher
Stimmenmehrheit.
Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden bzw. des die Sitzung leitenden
Vorsitzenden den Ausschlag.