§7
Über Anträge auf Schluss der Debatte wird nach vorheriger Verlesung der
Rednerliste sofort abgestimmt. Ist der Antrag auf Schluss der Debatte
angenommen, so erteilt der Vorsitzende nur noch einem Redner für und einen
dagegen, und zwar in der Reihenfolge, wie sie eingetragen sind,
vorbehaltlich der Übertragung auf einen nachstehenden Redner sowie dem
Antragsteller oder dem Berichterstatter das Wort. Redner, die zur Sache
selbst gesprochen haben, können anschließend keinen Antrag auf Schluß der
Debatte stellen.